6 C 482/94•Amtsgericht Detmold, 1995-01-05, 6 C 482/94
Amtsgericht Detmold, 1995-01-05, 6 C 482/94
6 C 482/94Gericht erster Instanz05.01.1995
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Detmold — 6 C 482/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-01-05
Aktenzeichen: 6 C 482/94
ECLI: ECLI:DE:AGDT:1995:0105.6C482.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 586,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.10.1994 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 19,5 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 80,5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gern. § 495 a ZPO abgesehen.
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