Amtsgericht Detmold, 1995-01-05, 6 C 482/94

6 C 482/94Gericht erster Instanz05.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Detmold — 6 C 482/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-05

Aktenzeichen: 6 C 482/94

ECLI: ECLI:DE:AGDT:1995:0105.6C482.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 586,55 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18.10.1994 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 19,5 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 80,5 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gern. § 495 a ZPO abgesehen.

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