Amtsgericht Dortmund, 2025-04-24, 729 OWi-268 Js 479/25 -47/25

729 OWi-268 Js 479/25 -47/25Gericht erster Instanz24.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-268 Js 479/25 -47/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-24

Aktenzeichen: 729 OWi-268 Js 479/25 -47/25

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2025:0424.729OWI268JS479.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Gericht

Tenor

ür R e c h t erkannt:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

zu einer Geldbuße von 260,00 €

verurteilt.

Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

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