Amtsgericht Dortmund, 2025-03-27, 729 OWi-268 Js 298/25-30/25

729 OWi-268 Js 298/25-30/25Gericht erster Instanz27.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-268 Js 298/25-30/25 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-27

Aktenzeichen: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2025:0327.729OWI268JS298.25.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer

Geldbuße von 400,00 €

verurteilt.

Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 € jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.

Angewendete Vorschriften:

§§ 37 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG.

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