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729 OWi-268 Js 298/25-30/25•Amtsgericht Dortmund, 2025-03-27, 729 OWi-268 Js 298/25-30/25
729 OWi-268 Js 298/25-30/25Gericht erster Instanz27.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: 729 OWi-268 Js 298/25-30/25
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2025:0327.729OWI268JS298.25.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer
Geldbuße von 400,00 €
verurteilt.
Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von 100,00 € jeweils bis zum 5. eines jeden Monats, beginnend mit dem 1. des Folgemonats nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, zu zahlen. Diese Vergünstigung entfällt, wenn ein Teilbetrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.
Angewendete Vorschriften:
§§ 37 Abs. 1, 49 StVO, 24 StVG.
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