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900 XIV(L) 119/24•Amtsgericht Dortmund, 2024-06-19, 900 XIV(L) 119/24
900 XIV(L) 119/24Gericht erster Instanz19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 900 XIV(L) 119/24
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0619.900XIV.L119.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 900
Es wird festgestellt, dass die Ingewahrsamnahme der betroffenen Person am heutigen Tage rechtwidrig war.
Die Fortdauer des Gewahrsams der betroffenen Person wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens sowie der notwendigen Auslagen der betroffenen Person trägt die Stadt Dortmund.
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