Amtsgericht Dortmund, 2024-03-07, 729 OWi-254 Js 2152/23 -148/23

729 OWi-254 Js 2152/23 -148/23Gericht erster Instanz07.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-254 Js 2152/23 -148/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-07

Aktenzeichen: 729 OWi-254 Js 2152/23 -148/23

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0307.729OWI254JS2152.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer

Geldbuße von 280,00 €

verurteilt.

Ihm wird verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art - mit Ausnahme solcher, die als Lkw unter Führerscheinklasse C fallen - im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 41 Abs. I i.V.m. Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG; Nr. 11.3.6 BKat.

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