Amtsgericht Dortmund, 2024-03-04, 766 Ls 17/23

766 Ls 17/23Gericht erster Instanz04.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 766 Ls 17/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-04

Aktenzeichen: 766 Ls 17/23

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0304.766LS17.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

I.

Die Angeklagte O. P. wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

II.

Der Angeklagte S. P. wird wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. N04 S. 2 Nr. 1 Var. 1; 25 Abs. 2; 56 StGB

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