Amtsgericht Dortmund, 2024-02-29, 760 Ls-169 Js 804/23-60/23

760 Ls-169 Js 804/23-60/23Gericht erster Instanz29.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 760 Ls-169 Js 804/23-60/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-29

Aktenzeichen: 760 Ls-169 Js 804/23-60/23

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0229.760LS169JS804.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 762

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung in 4 Fällen, davon tateinheitlich in einem Fall mit Nötigung und tateinheitlich in einem weiteren Fall mit Sachbeschädigung, sowie wegen Sachbeschädigung in 3 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Hausfriedensbruch, sowie wegen Bedrohung in 3 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Beleidigung zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Vergehen gemäß §§ 123, 185, 223 Abs. 1, 240 Abs. 1, 241 Abs. 2, 303, 52, 53 StGB.

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