Amtsgericht Dortmund, 2024-01-18, 514 C 98/23

514 C 98/23Gericht erster Instanz18.01.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 514 C 98/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-01-18

Aktenzeichen: 514 C 98/23

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2024:0118.514C98.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514

Tenor

    1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft M.-straße N01 in V. vom 00.00.0000 zu den TOP 2 (Jahresabrechnungen 0000 Beschlussfassung über die Nachschösse bzw. Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Jahr 0000), TOP 3 (Entlastung des Verwalters für 0000) sowie TOP 4 (Entlastung des Verwaltungsbeirats für 0000) werden für ungültig erklärt.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
    1. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
    1. Der Streitwert wird auf bis zu 15.500,00 € festgesetzt.

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