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427 C 7459/22•Amtsgericht Dortmund, 2023-09-01, 427 C 7459/22
427 C 7459/22Gericht erster Instanz01.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-01
Aktenzeichen: 427 C 7459/22
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2023:0901.427C7459.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 427
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.134,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 20.12.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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