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434 C 1775/23•Amtsgericht Dortmund, 2023-05-30, 434 C 1775/23
434 C 1775/23Gericht erster Instanz30.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-30
Aktenzeichen: 434 C 1775/23
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2023:0530.434C1775.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 434
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts P. vom 24.01.2023, Az.: N03 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werde
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