Amtsgericht Dortmund, 2022-11-17, 890 XIV(B) 10/22

890 XIV(B) 10/22Gericht erster Instanz17.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 890 XIV(B) 10/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-11-17

Aktenzeichen: 890 XIV(B) 10/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:1117.890XIV.B10.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 890

Tenor

wird der Antrag des Betroffenen auf Aufhebung des Haftbefehls vom 00.00.0000 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung des Haftbefehls dahingehend geändert wird, dass der Betroffene die ihm auferlegten Dolmetscherkosten nicht zu tragen hat.

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