Amtsgericht Dortmund, 2022-10-14, 416 C 3680/22

416 C 3680/22Gericht erster Instanz14.10.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 416 C 3680/22 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2022-10-14

Aktenzeichen: 416 C 3680/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:1014.416C3680.22.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 416 C 3680/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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