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416 C 3680/22•Amtsgericht Dortmund, 2022-10-14, 416 C 3680/22
416 C 3680/22Gericht erster Instanz14.10.2022
Entscheidungsdatum: 2022-10-14
Aktenzeichen: 416 C 3680/22
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:1014.416C3680.22.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 416 C 3680/22
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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