Amtsgericht Dortmund, 2022-09-27, 514 C 52/21

514 C 52/21Gericht erster Instanz27.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 514 C 52/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-27

Aktenzeichen: 514 C 52/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0927.514C52.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514

Tenor

    1. Die Klage wird abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
    1. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
    1. Der Streitwert wird auf bis zu 5.000,00 € festgesetzt.

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