Amtsgericht Dortmund, 2022-09-14, 413 C 2785/21

413 C 2785/21Gericht erster Instanz14.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 413 C 2785/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-14

Aktenzeichen: 413 C 2785/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0914.413C2785.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 413

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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