Amtsgericht Dortmund, 2022-09-13, 762 Ls-700 Js 77/21-108/21

762 Ls-700 Js 77/21-108/21Gericht erster Instanz13.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 762 Ls-700 Js 77/21-108/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-13

Aktenzeichen: 762 Ls-700 Js 77/21-108/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0913.762LS700JS77.21.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 762

Tenor

Die Angeklagten sind des gemeinschaftlichen Betruges schuldig.

Der Angeklagte X. wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte G. wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen wird zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer notwendigen Auslagen.

Vergehen strafbar gemäß §§ 263 Abs. 1 und 3, 25, 56 StGB

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