Amtsgericht Dortmund, 2022-08-30, 105 F 3414/20

105 F 3414/20Gericht erster Instanz30.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 105 F 3414/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-08-30

Aktenzeichen: 105 F 3414/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0830.105F3414.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 105

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, ab dem 01.12.2020 an die Antragstellerin zu Händen des Kindesvaters Kindesunterhalt i.H.v. 100 % des Mindestunterhaltes entsprechend der jeweiligen Altersstufe abzüglich anteiliges staatliches Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 1 BGB, monatlich im Voraus, und zwar immer zum 1. eines jeden Monats zu zahlen.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird festgesetzt auf 5.082,00 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.