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245 M 439/22•Amtsgericht Dortmund, 2022-07-15, 245 M 439/22
245 M 439/22Gericht erster Instanz15.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-15
Aktenzeichen: 245 M 439/22
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0715.245M439.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 245
Die Vollstreckungserinnerung der Gläubigerin vom 18.05.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.
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