Amtsgericht Dortmund, 2022-07-15, 245 M 439/22

245 M 439/22Gericht erster Instanz15.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 245 M 439/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-15

Aktenzeichen: 245 M 439/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0715.245M439.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 245

Tenor

Die Vollstreckungserinnerung der Gläubigerin vom 18.05.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.

Die sofortige Beschwerde wird zugelassen.

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