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413 C 2710/20•Amtsgericht Dortmund, 2022-07-06, 413 C 2710/20
413 C 2710/20Gericht erster Instanz06.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-06
Aktenzeichen: 413 C 2710/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0706.413C2710.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 413
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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