Amtsgericht Dortmund, 2022-06-13, 762 Ls-800 Js 505/22-59/22

762 Ls-800 Js 505/22-59/22Gericht erster Instanz13.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 762 Ls-800 Js 505/22-59/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-13

Aktenzeichen: 762 Ls-800 Js 505/22-59/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0613.762LS800JS505.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 762

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Verbrechen strafbar gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

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