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413 C 4661/21•Amtsgericht Dortmund, 2022-05-18, 413 C 4661/21
413 C 4661/21Gericht erster Instanz18.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-18
Aktenzeichen: 413 C 4661/21
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0518.413C4661.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 413
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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