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765 Ls 104/22•Amtsgericht Dortmund, 2022-02-14, 765 Ls 104/22
765 Ls 104/22Gericht erster Instanz14.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 765 Ls 104/22
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0214.765LS104.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewendete Strafvorschrift: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
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