Amtsgericht Dortmund, 2022-02-14, 765 Ls 104/22

765 Ls 104/22Gericht erster Instanz14.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 765 Ls 104/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-14

Aktenzeichen: 765 Ls 104/22

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2022:0214.765LS104.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Strafvorschrift: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

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