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736 Ds 172/21•Amtsgericht Dortmund, 2021-11-25, 736 Ds 172/21
736 Ds 172/21Gericht erster Instanz25.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-25
Aktenzeichen: 736 Ds 172/21
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:1125.736DS172.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 736
Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.
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