Amtsgericht Dortmund, 2021-11-25, 736 Ds 172/21

736 Ds 172/21Gericht erster Instanz25.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 736 Ds 172/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-25

Aktenzeichen: 736 Ds 172/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:1125.736DS172.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 736

Tenor

Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.

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