Amtsgericht Dortmund, 2021-10-05, 249 M 303/21

249 M 303/21Gericht erster Instanz05.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 249 M 303/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-05

Aktenzeichen: 249 M 303/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:1005.249M303.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 249

Tenor

Die Kostenrechnung des Gerichtsvollziehers I. vom 16.03.2021 wird aufgehoben, soweit in der Rechnung eine Gebühr i.H.v. 16 € gemäß KV 207, Wegegeld i.H.v. 3,25 € gemäß KV 711 enthalten sind und hinsichtlich der Auslagenpauschale KV 716 um 3,20 € reduziert.

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