Amtsgericht Dortmund, 2021-09-13, 430 C 3047/21

430 C 3047/21Gericht erster Instanz13.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 430 C 3047/21 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-13

Aktenzeichen: 430 C 3047/21

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0913.430C3047.21.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 430

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch in Höhe von 9,50 € auf Erstattung der Kopiekosten, die zur Erfüllung des datenschutzrechtlichen Kopieanspruches nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO angefallen sind, zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.