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430 C 764/20•Amtsgericht Dortmund, 2021-04-30, 430 C 764/20
430 C 764/20Gericht erster Instanz30.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-30
Aktenzeichen: 430 C 764/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0430.430C764.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 430
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.652,51 EUR (in Worten: zweitausendsechshundertzweiundfünfzig Euro und einundfünfzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.03.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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