Amtsgericht Dortmund, 2021-03-19, 254 IK 39/15

254 IK 39/15Gericht erster Instanz19.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 254 IK 39/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-19

Aktenzeichen: 254 IK 39/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0319.254IK39.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 254

Tenor

wird angeordnet, dass der Schuldnerin von der Abfindung, die von dem Drittschuldner an dem Insolvenzverwalter ausgezahlt wurde, ein Betrag in Höhe von 2.622,84 EUR pfändungsfrei zu verbleiben hat.

Dem Verwalter wird aufgegeben die Zahlung, sobald und sofern die Abfindung in seine Verfügungsgewalt gelangt ist, durch Einmalzahlung an die Schuldnerin zu leisten.

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