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746 Cs-266 Js 1527/20-186/20•Amtsgericht Dortmund, 2021-01-18, 746 Cs-266 Js 1527/20-186/20
746 Cs-266 Js 1527/20-186/20Gericht erster Instanz18.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-18
Aktenzeichen: 746 Cs-266 Js 1527/20-186/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0118.746CS266JS1527.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 746
Die Angeklagte ist schuldig des Hausfriedensbruchs. Sie wird deswegen verwarnt.
Die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € bleibt vorbehalten.
Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 123 Abs. 1, 59 StGB
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