Amtsgericht Dortmund, 2021-01-18, 746 Cs-266 Js 1527/20-186/20

746 Cs-266 Js 1527/20-186/20Gericht erster Instanz18.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 746 Cs-266 Js 1527/20-186/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-18

Aktenzeichen: 746 Cs-266 Js 1527/20-186/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0118.746CS266JS1527.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 746

Tenor

Die Angeklagte ist schuldig des Hausfriedensbruchs. Sie wird deswegen verwarnt.

Die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30,00 € bleibt vorbehalten.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und ihre eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 123 Abs. 1, 59 StGB

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