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723 Cs-257 Js 1941/20-419/20•Amtsgericht Dortmund, 2021-01-12, 723 Cs-257 Js 1941/20-419/20
723 Cs-257 Js 1941/20-419/20Gericht erster Instanz12.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-12
Aktenzeichen: 723 Cs-257 Js 1941/20-419/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0112.723CS257JS1941.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 723
Der Angeklagte wird wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je € 30,- verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen notwendigen Auslagen.
– Vergehen, strafbar gem. §§ 265a Abs. 1, Abs. 3; 248a; 53 StGB –
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