Amtsgericht Dortmund, 2021-01-12, 723 Cs-257 Js 1941/20-419/20

723 Cs-257 Js 1941/20-419/20Gericht erster Instanz12.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 723 Cs-257 Js 1941/20-419/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-12

Aktenzeichen: 723 Cs-257 Js 1941/20-419/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2021:0112.723CS257JS1941.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 723

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je € 30,- verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die eigenen notwendigen Auslagen.

– Vergehen, strafbar gem. §§ 265a Abs. 1, Abs. 3; 248a; 53 StGB –

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