Amtsgericht Dortmund, 2020-11-10, 729 OWi-127 Js 428/20-153/20

729 OWi-127 Js 428/20-153/20Gericht erster Instanz10.11.2020

Regest

In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 729 OWi-127 Js 428/20-153/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-10

Aktenzeichen: 729 OWi-127 Js 428/20-153/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1110.729OWI127JS428.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 729

Leitsätze

In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.

Tenor

  1. Der Hauptverhandlungstermin vom heutigen Tage wird aufgehoben.

  2. Es wird festgestellt, dass das Verfahren infolge Einspruchsrücknahme beendet ist.

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