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729 OWi-127 Js 428/20-153/20•Amtsgericht Dortmund, 2020-11-10, 729 OWi-127 Js 428/20-153/20
729 OWi-127 Js 428/20-153/20Gericht erster Instanz10.11.2020
In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 729 OWi-127 Js 428/20-153/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1110.729OWI127JS428.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 729
In Bußgeldverfahren kann der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch telefonisch zurückgenommen werden.
Der Hauptverhandlungstermin vom heutigen Tage wird aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass das Verfahren infolge Einspruchsrücknahme beendet ist.
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