Amtsgericht Dortmund, 2020-10-08, 433 C 2440/18

433 C 2440/18Gericht erster Instanz08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 433 C 2440/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 433 C 2440/18

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1008.433C2440.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 433

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 754,09 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.04.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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