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413 C 8915/19•Amtsgericht Dortmund, 2020-10-07, 413 C 8915/19
413 C 8915/19Gericht erster Instanz07.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 413 C 8915/19
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1007.413C8915.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 413
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 2.742,40 €.
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