Amtsgericht Dortmund, 2020-10-07, 413 C 8915/19

413 C 8915/19Gericht erster Instanz07.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 413 C 8915/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-07

Aktenzeichen: 413 C 8915/19

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:1007.413C8915.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 413

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 2.742,40 €.

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