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425 C 1320/20•Amtsgericht Dortmund, 2020-09-01, 425 C 1320/20
425 C 1320/20Gericht erster Instanz01.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-01
Aktenzeichen: 425 C 1320/20
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:0901.425C1320.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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