Amtsgericht Dortmund, 2020-07-14, 423 C 1103/20

423 C 1103/20Gericht erster Instanz14.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 423 C 1103/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-14

Aktenzeichen: 423 C 1103/20

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2020:0714.423C1103.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 423

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 % und der Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Klägerin und Beklagte können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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