550 C 1/17 BSch•Amtsgericht Dortmund, 2019-06-13, 550 C 1/17 BSch
Amtsgericht Dortmund, 2019-06-13, 550 C 1/17 BSch
550 C 1/17 BSchGericht erster Instanz13.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 550 C 1/17 BSch — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-13
Aktenzeichen: 550 C 1/17 BSch
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0613.550C1.17BSCH.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 550
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5515,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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