Amtsgericht Dortmund, 2019-06-13, 550 C 1/17 BSch

550 C 1/17 BSchGericht erster Instanz13.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 550 C 1/17 BSch — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-13

Aktenzeichen: 550 C 1/17 BSch

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2019:0613.550C1.17BSCH.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 550

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5515,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.11.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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