105 F 4007/18•Amtsgericht Dortmund, 2018-12-06, 105 F 4007/18
Amtsgericht Dortmund, 2018-12-06, 105 F 4007/18
105 F 4007/18Gericht erster Instanz06.12.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 105 F 4007/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-12-06
Aktenzeichen: 105 F 4007/18
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2018:1206.105F4007.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 105
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller für das Kind E G X, geboren am 28.11.2005, monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 198,00 € ab dem 01.07.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
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