425 C 2687/17•Amtsgericht Dortmund, 2017-07-18, 425 C 2687/17
Amtsgericht Dortmund, 2017-07-18, 425 C 2687/17
425 C 2687/17Gericht erster Instanz18.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 2687/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-18
Aktenzeichen: 425 C 2687/17
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0718.425C2687.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 425 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 120,40 EUR (in Worten: einhundertzwanzig Euro und vierzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2017 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 40,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2017 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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