423 C 4146/16•Amtsgericht Dortmund, 2017-07-11, 423 C 4146/16
Amtsgericht Dortmund, 2017-07-11, 423 C 4146/16
423 C 4146/16Gericht erster Instanz11.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 423 C 4146/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-11
Aktenzeichen: 423 C 4146/16
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0711.423C4146.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 423 C
Tenor
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- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.916,18 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2016 zu zahlen.
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- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an das Sachverständigenbüro B, N, ##### E, zu Gutachten Nr. #####/#### einen Betrag i.H.v. 409,15 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2016 zu zahlen.
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- Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von vorprozessualen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber den Rechtsanwälten C3 und Q2 i.H.v. 334,75 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagten abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
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