Amtsgericht Dortmund, 2017-05-29, 810 XIV(B) 43/17

810 XIV(B) 43/17Gericht erster Instanz29.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 810 XIV(B) 43/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-29

Aktenzeichen: 810 XIV(B) 43/17

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2017:0529.810XIV.B43.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 810

Tenor

Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 14.07.2017 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.