Amtsgericht Dortmund, 2016-12-15, 119 F 3244/16

119 F 3244/16Gericht erster Instanz15.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 119 F 3244/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: 119 F 3244/16

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:1215.119F3244.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 119

Tenor

Auf die Erinnerung des Antragstellervertreters vom 23.09.2016 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 21.09.2016 werden die dem Rechtsanwalt L aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 984,37 Euro festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht Gerichtsgebührenfrei (§ 66 Abs.8 GKG).

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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