Amtsgericht Dortmund, 2016-11-08, 257 IN 36/13

257 IN 36/13Gericht erster Instanz08.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 257 IN 36/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-08

Aktenzeichen: 257 IN 36/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:1108.257IN36.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 257 IN 36/13

Tenor

wird die Erinnerung der Schuldnerin vom 28.07.2016 gegen die durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 23.06.2016 zurückgewiesen.

Der Beschluss über die Einstellung der Zwangsvollstreckung in dem Verfahren 235 M 928/16 Amtsgericht Dortmund vom 02.08.2016 wird aufgehoben.

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