513 C 40/15•Amtsgericht Dortmund, 2016-09-15, 513 C 40/15
Amtsgericht Dortmund, 2016-09-15, 513 C 40/15
513 C 40/15Gericht erster Instanz15.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 513 C 40/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: 513 C 40/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0915.513C40.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 513
Tenor
Es wird festgestellt, dass dem jeweiligen Eigentümer der Wohneinheit Nr. 3 des Aufteilungsplanes innerhalb der WEG O. 4, 44287 Dortmund, das alleinige Nutzungsrecht an der Terrasse im rückwärtigen Bereich des Hauses zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 3.600 € vorläufig vollstreckbar.
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