Amtsgericht Dortmund, 2016-09-15, 513 C 40/15

513 C 40/15Gericht erster Instanz15.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 513 C 40/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-15

Aktenzeichen: 513 C 40/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2016:0915.513C40.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 513

Tenor

Es wird festgestellt, dass dem jeweiligen Eigentümer der Wohneinheit Nr. 3 des Aufteilungsplanes innerhalb der WEG O. 4, 44287 Dortmund, das alleinige Nutzungsrecht an der Terrasse im rückwärtigen Bereich des Hauses zusteht.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 3.600 € vorläufig vollstreckbar.

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