Amtsgericht Dortmund, 2015-12-09, 732 OWi 441/15 b

732 OWi 441/15 bGericht erster Instanz09.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 732 OWi 441/15 b — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-09

Aktenzeichen: 732 OWi 441/15 b

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1209.732OWI441.15B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 732 OWi

Tenor

wird der Bescheid des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund vom 29.09.2015

( ##/OWi BE ### ### ### ) aufgehoben.

Dem Betroffenen wird wegen der Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Die Kosten des Verfahrens und die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.

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