Amtsgericht Dortmund, 2015-11-11, 410 C 4274/15

410 C 4274/15Gericht erster Instanz11.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 410 C 4274/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-11

Aktenzeichen: 410 C 4274/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1111.410C4274.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 410 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1. zu 1/3 und der Kläger zu 2. zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von den Klägern kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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