Amtsgericht Dortmund, 2015-11-05, 513 C 22/15

513 C 22/15Gericht erster Instanz05.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 513 C 22/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-05

Aktenzeichen: 513 C 22/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1105.513C22.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 513 C

Tenor

Der in der Eigentümerversammlung vom 28. Mai 2015 unter TOP 7 b gefasste Beschluss über die Durchführung und Finanzierung der Balkoninstandsetzung der Wohnung der Klägerin wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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