Amtsgericht Dortmund, 2015-10-29, 514 C 40/15

514 C 40/15Gericht erster Instanz29.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 514 C 40/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-29

Aktenzeichen: 514 C 40/15

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1029.514C40.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 514 C

Tenor

  1. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG S T3. ###-### in
E vom 26.03.2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschluss-

fassung über die Jahresabrechnung 2014), TOP 3 (Entlastung des Verwalters),

TOP 6 (Ergänzung des Verwaltungsbeirats) und TOP 7 (Beschlussfassung über

die Fassadensanierung) werden für ungültig erklärt.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20 % und die Beklagten zu

80 % zu tragen.

  1. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

  2. Der Streitwert wird auf bis zu 16.300,00 € festgesetzt bis zum 21.05.2015 und

danach auf bis zu 12.500,00 €.

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