514 C 40/15•Amtsgericht Dortmund, 2015-10-29, 514 C 40/15
Amtsgericht Dortmund, 2015-10-29, 514 C 40/15
514 C 40/15Gericht erster Instanz29.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 514 C 40/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: 514 C 40/15
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:1029.514C40.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 514 C
Tenor
- Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung der WEG S T3. ###-### in
E vom 26.03.2015 zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschluss-
fassung über die Jahresabrechnung 2014), TOP 3 (Entlastung des Verwalters),
TOP 6 (Ergänzung des Verwaltungsbeirats) und TOP 7 (Beschlussfassung über
die Fassadensanierung) werden für ungültig erklärt.
- Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 20 % und die Beklagten zu
80 % zu tragen.
-
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
-
Der Streitwert wird auf bis zu 16.300,00 € festgesetzt bis zum 21.05.2015 und
danach auf bis zu 12.500,00 €.
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