425 C 9849/14•Amtsgericht Dortmund, 2015-07-07, 425 C 9849/14
Amtsgericht Dortmund, 2015-07-07, 425 C 9849/14
425 C 9849/14Gericht erster Instanz07.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 425 C 9849/14 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-07
Aktenzeichen: 425 C 9849/14
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2015:0707.425C9849.14.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 425
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 155,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2014 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind den durch die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung dem Kläger in Zukunft entstehenden Kaskorückstufungsschaden zu 50 Prozent zu ersetzen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren seiner Rechtsanwälte C & I in Höhe von 413,64 € abzüglich am 11.12.2014 gezahlter 147,56 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagten zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert:
Klageantrag zu 1) vom 13.11.2014 bis 15.12.2014 1.284,00 € seither 447,50 €
Antrag zu 2) vom 13.11.2014 bis 12.12.2014 577,16 € seither 404,01 €
Antrag zu 3) kein eigener Streitwert
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