426 C 1860/14•Amtsgericht Dortmund, 2014-06-06, 426 C 1860/14
Amtsgericht Dortmund, 2014-06-06, 426 C 1860/14
426 C 1860/14Gericht erster Instanz06.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 426 C 1860/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-06
Aktenzeichen: 426 C 1860/14
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0606.426C1860.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 426 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. einen Betrag in Höhe von 500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.14 zu zahlen sowie an den Kläger zu 2. einen Betrag von 500 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.14 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: 1000 €
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