423 C 10635/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-03-18, 423 C 10635/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-03-18, 423 C 10635/13
423 C 10635/13Gericht erster Instanz18.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 423 C 10635/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-18
Aktenzeichen: 423 C 10635/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0318.423C10635.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 423 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
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