433 C 5966/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-03-13, 433 C 5966/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-03-13, 433 C 5966/13
433 C 5966/13Gericht erster Instanz13.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 433 C 5966/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-13
Aktenzeichen: 433 C 5966/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0313.433C5966.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 433 C
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Kabelgebühren im Rahmen der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung für die Wohnung U-Straße a, XXXXX E an die Beklagte zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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