Amtsgericht Dortmund, 2014-03-13, 433 C 5966/13

433 C 5966/13Gericht erster Instanz13.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Dortmund — 433 C 5966/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 433 C 5966/13

ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0313.433C5966.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 433 C

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, Kabelgebühren im Rahmen der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung für die Wohnung U-Straße a, XXXXX E an die Beklagte zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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