426 C 9121/13•Amtsgericht Dortmund, 2014-03-06, 426 C 9121/13
Amtsgericht Dortmund, 2014-03-06, 426 C 9121/13
426 C 9121/13Gericht erster Instanz06.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Dortmund — 426 C 9121/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-06
Aktenzeichen: 426 C 9121/13
ECLI: ECLI:DE:AGDO:2014:0306.426C9121.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 426 C
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Streitwert: Bis 1000,00 €.
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